Häufig gestellte Fragen zur Schulbegleitung
Die Lehrerin oder der Lehrer Ihres Kindes hat beobachtet, dass Ihrem Kind Nachteile durch eine mögliche Beeinträchtigung (auch seelische Behinderung) zukünftig entstehen oder bereits entstanden sind. Durch eine tägliche Schulbegleitung soll Ihr Kind sich (wieder) als Teil der Klasse /Gruppe zugehörig fühlen und einer möglichen Beeinträchtigung professionell begegnet werden, damit Ihr Kind keine Nachteile im Schulalltag erfährt und es sich positiv entwickeln kann.
Es wird einen guten Grund geben, dass Sie Ihrem Kind eine Schulbegleitung wünschen. Sprechen Sie die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer Ihres Kindes an. Beschreiben Sie dort Ihre Beobachtungen bei Ihrem Kind. Vielleicht ist der Lehrkraft auch schon diese Idee gekommen.
Bei einer vorliegenden geistigen und/oder körperlichen Behinderung steht Ihrem Kind ggfls. eine Schulbegleitung als Integrationshelfer*in zu. Hier können Sie schon tätig werden, bevor Ihr Kind eingeschult wird.
Wenn Sie zudem gerne eine Beratung zu den Voraussetzungen für den Einsatz einer Schulbegleitung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns bzw. an die Schulsozialarbeiterin oder den Schulsozialarbeiter an Ihrer Schule.
Es gibt sehr unterschiedliche Verhaltensweisen z.B. aus dem autistischen Spektrum, sozialen Verhaltensstörungen (z.B. ADHS) sowie Angst- und Bindungsstörungen. Wird ein Kind damit alleine gelassen, droht ihm eine seelische Behinderung. Ein Leidensweg wäre die Folge.
Eine Schulbegleitung kann auch bei einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nötig sein, um Ihr Kind zu befähigen möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich den Schulalltag zu bewältigen.
Die Bedenken, ob Ihr Kind mit einer Schulbegleitung möglicherweise von anderen Kindern gehänselt oder ausgeschlossen wird oder einen Sonderstatus bekommt, sind nachvollziehbar. Nun ist stets ein Erwachsener in der Nähe, der auf Ihr Kind schaut. Manche Kinder können sich im Vorfeld auch nicht so recht vorstellen, wie es sein wird mit einer Schulbegleitung.
Es hilft, die Bedenken in einem Gespräch mit uns zu benennen.
Aus unserer Erfahrung bedeutet eine Schulbegleitung neben der nötigen Unterstützung im Schulalltag auch Schutz vor ausartenden Konflikten, denen Ihr Kind möglicherweise bislang ausgeliefert war. Es wird gemeinsam reflektiert und es werden Wege gefunden, wie die Kinder das Miteinander gestalten können. Dabei lernt nicht nur das Schulbe-gleitungskind viel über das soziale Miteinander.
Ihr Kind wird sich verständlicherweise bestimmt nicht gut vorstellen können, was es im Schulalltag bedeutet eine Schulbegleitung zu haben. Zu empfehlen sei es, wenn Sie mit Ihrem Kind in den Austausch über seine Diagnose und über die positiven Möglichkeiten durch eine Schulbegleitung gehen. Ihr Kind darf alle Fragen und Sorgen aussprechen. Ein gemeinsamer Termin im Vorfeld mit der Schulsozialarbeiterin oder dem Schulsozialarbeiter, einem gegebenenfalls vorhandenen Therapeuten oder mit uns, kann zu Klarheit und zur Verringerung von Sorgen beitragen. Vorab kann dann auch gemeinsam geklärt werden, wie genau die Schulbegleitung den Mitschülerinnen und Mitschülern vorgestellt werden soll.
Die Kinder sollen auch im weiteren Prozess eingebunden werden mit ihren Vorstellungen und Wünschen.
Wir richten die Schulbegleitung auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes aus. Ihr Kind soll sich durch die Schulbegleitung nicht eingeengt fühlen. Es bekommt so viel Hilfe wie nötig und so wenig wie möglich, damit es seine Selbstständigkeit weiter entwickeln kann. Mit Ihnen möchten wir im Rahmen der Erziehungspartnerschaft in den regelmäßigen Austausch kommen, um die Schulbegleitung stets auf die Entwicklungsprozesse Ihres Kindes anzupassen.
Jedes Kind hat andere Unterstützungsschwerpunkte. Wir listen hier eine Reihe von Möglichkeiten auf, die je nach Begleitungsbedarf variieren:
Positive Beziehung aufbauen
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
Unterstützung im Unterricht, in der Pausengestaltung, im sozialen und emotionalen Bereich, bei der Kommunikation, bei den Mahlzeiten,…. (je nach Kind unterschiedlich)
Intervention bei aggressivem Verhalten
Begleitung bei der Bewältigung von Konflikten mit Gleichaltrigen
Unterstützung zur Arbeitshaltung unter Berücksichtigung der notwendigen Arbeits-schritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes
Bei Bedarf Frei- und Rückzugsräume anbieten und schaffen
Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung
Entwicklungsmöglichkeiten passgenau fördern und Teilhabebarrieren aus dem Weg räumen bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Förderung der Gesundheit bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung
In die Gruppe eingliedern bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehr- und OGS-Kräften
Begleitung von Einzel- und Gruppenaktivitäten, Projektarbeiten
Ggfls. Ermöglichung der Teilnahme an mehrtägigen Klassen- OGS-Fahrten und Ausflügen
Hinführung zu Regelverständnis und Akzeptanz
Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag z.B, Wechsel in andere Klassenräume, Pausenbegleitung
Strukturierung und Begleitung in allen Unterrichts- und OGS-Phasen
Assistenz im Bereich des schulischen Lernens, des Freispiels, des Mittagessens und der Lernzeit in der OGS
Die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes
Einbezug bei Gesprächen mit den Sorgeberechtigten
Austausch mit der Fachberatung über das Behinderungsbild der Schülerin/des Schülers
Erstellung von Entwicklungsberichten
Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von individuellen Hilfeplanzielen
Austausch mit dem Träger Monti-Ecke, dem Jugendamt/Sozialamt, Therapeuten
Bei der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist das Kind leistungsberechtigt gegen-über dem Jugendamt. Voraussetzung ist, dass eine psychische Störung des Kindes zu einer (drohenden) Teilhabeberechtigung beim Kind führt.
Bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach § 112 SGB IX ist das Kind lei-stungsberechtigt gegenüber dem Sozialamt. Voraussetzung ist, dass die Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist.
Die Sorgeberechtigten stellen den Antrag auf Schulbegleitung.
Die Sorgeberechtigten stellen den Antrag beim zuständigen Jugendamt wenn bei ihrem Kind ein Störungsbild vorliegt bzw. beim zuständigen Sozialamt wenn Ihr Kind eine geistige und/oder körperliche Behinderung hat.
Ersten Kontakt nehmen Sie auf über die Kontakt-Angaben auf der Internetseite der Stadt Köln:
Schulbegleitung für Kinder mit seelischer Behinderung durch Integrationshelfer*innen Allgemeiner Sozialer Dienst der zuständigen Bezirke (Jugendamt)
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen (Sozialamt)
Kalk Karree – Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln – Telefon 0221/221-21077
Das zuständige Amt klärt die Anspruchsberechtigung. Grundsätzlich gehört es zur Aufgabe des Amtes, Erziehungsberechtigte und junge Menschen über die Leistungen der Jugendhilfe zu beraten – auch vor einer Antragsstellung.
Das zuständige Jugendamt holt zunächst Informationen von außen ein (fachärztliche Stellungnahme, schulfachliche Stellungnahme ggfls. Hospitation im Unterricht).
Im zweiten Schritt prüft das Jugendamt, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt bzw. droht oder nicht. Erst die Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung führt zur Feststellung der seelischen Behinderung. Erst dann kann das Jugendamt über die geeignete und notwendige Hilfe entscheiden.
Das Jugendamt erstellt entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes einen Hilfeplan mit dem Kind, den Eltern und der Schule.
Das Sozialamt prüft den Hilfebedarf Ihres Kindes. Die Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt.
Benötigte Unterlagen sind:
Ein ausgefüllter Antrag auf Eingliederungshilfe (den Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Stadt-Köln)
Medizinische und therapeutische Unterlagen zur vorliegenden Behinderung Ihres Kindes
Kopie der Schulzuweisung
Personalausweis oder Pass
Schwerbehindertenausweis
Es hängt vom Jugendamt/Sozialamt ab, wieviele Wochenstunden für die Schulbegleitung bewilligt werden. Hier ist es im Vorfeld ratsam, alle Situationen zeitlich im Alltag zu benennen, in denen Ihr Kind dringend Begleitung benötigt.
Wenn anstelle des Unterrichts ein Ausflug ansteht, so kommt die Schulbegleitung gerne mit auf den Ausflug.
Das Jugendamt/Sozialamt bewilligt manchmal eine Schulbegleitung ausschließlich zu den Unterrichtszeiten. Werden aber bei OGS-Kindern auch Stunden in der OGS bewilligt, so kommt die Schulbegleitung auch in den OGS-Ferien.
Falls wir Träger der Schulbegleitung Ihres Kindes sind, würden wir als Träger Monti-Ecke gGmbH den Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt/Sozialamt für die Mehrstunden und die Verpflegungskosten stellen, wenn eine Schulbegleitung für eine mehrtägige Fahrt gewünscht wird.
Erkrankt die Schulbegleitung, so bemühen wir uns bei unseren Schulbegleitungskindern über die Monti-Ecke um Vertretung. Bei kurzfristiger Erkrankung und wenn keine Vertretungskraft zur Verfügung steht, bleiben auch mal Tage ohne Schulbegleitung. Sie werden über Veränderungen immer sofort informiert.
In vielen Fällen besteht die Schulbegleitung aus einem Team von 2 Schulbegleitern, die sich die Stunden tageweise aufteilen. Dieses Konstrukt ist sehr hilfreich, wenn es um die Vertretung geht.
Eine Schulbegleitung wird so lange als Unterstützung für Ihr Kind da sein, wie Sie es wünschen. Sie können die Schulbegleitung jederzeit beenden.
Generell setzt das Jugendamt/Sozialamt im Bewilligungsbescheid ein Datum fest, bis wann die Schulbegleitung angesetzt wird. Schulbegleitung kann dann im Hilfeplan-gespräch verlängert werden, wenn Sie und Ihr Kind damit einverstanden sind.
Ein Träger der freien Jugendhilfe kann die Schulbegleitung stellen. Den Träger können die Sorgeberechtigten selbst aussuchen oder das Jugendamt / Sozialamt bemüht sich bei den registrierten Trägern um eine Schulbegleitung.
Sprechen Sie uns an, wir machen Schulbegleitung auch gerne möglich.